Förderung
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (
Aufstiegs-BAföG) einkommens- und vermögensunabhängig möglich. Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Infos unter
www.aufstiegs-bafoeg.de .
Darüber hinaus erhalten Sie für diesen Abschluss nach derzeitigem Stand den
Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000,-- Euro.
Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort müssen bei der Anmeldung zur Prüfung oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses
in Bayern liegen.
Beispielrechnung für Kursbeginn ab März 2025Kurs- und Prüfungsgebühr (ohne Lernmittel) | 4.515,00 € |
BAföG 50 % | - 2.257,00 € |
Darlehehenserlass bei Prüfungserfolg | - 1.128,75 € |
Ihr Eigenanteil (einschl. Lernmittel) | 1.398,75 € |
abzüglich Meisterbonus | - 3.000,00 € |
Zudem können die Kosten für Ihre Fortbildung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten. Alle Angaben sind vorbehaltlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Förderung durch die zuständigen Stellen. Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Fälligkeit unserer Gebührenrechnung und dem ersten Zahlungseingang des Aufstiegs-BAföG`s eine Finanzierungslücke entstehen kann, die ihrerseits überbrückt werden muss.