Friseur-Meistervorbereitungskurs Teil I + II

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 5.280,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Lern- und Arbeitsmittel: ca. 300,00 bis 500,00 EUR
Nebenkosten praktische Prüfung: ca. 100,00 EUR
Schmuck-Meisterbrief: 45,-- EUR

Unterricht

08.09.2025 - 28.11.2025

Vollzeit

Lehrgangsdauer 460 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Hasenhägweg 67

63741 Aschaffenburg

2. OG - Friseurwerkstatt

Kontakt

Michaela Sperling

Tel. +49 6021 4904-5154

m.sperling--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 3518054-0

  • Kundenberatung
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Frisuren und Make-up entwerfen
  • Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
  • Haarschneidetechniken
  • Haarpflege und Frisurengestaltung
  • pflegende und dekorative Kosmetik
  • Nagelpflege, Nageldesign
  • Haarersatz
  • Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Salonkonzept, Salonmanagement
  • Kostenermittlung, Kalkulation
  • Planung Betriebsablauf
  • Personalführungskonzepte
  • Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
  • Projektarbeit
  • Fachgespräch
  • Situationsaufgaben: u.a. Beratung, Frisurgestaltung, Hautbeurteilung, ...

Ziel

Sie erhalten eine praxisnahe Ausbildung, die neben allen fachlichen Bereichen auch die betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines Friseursalons erforderlichist, berücksichtigt. Ihr Nutzen: Sie erlangen hohe persönliche Anerkennung. Sie legen den Grundstein für Ihre Entwicklung zu einer Führungspersönlichkeit. Sie Beraten und Betreuen die Kunden optimal. Sie bewältigen die Kostenrechnung fachkompetent und kalkulieren Angebote, die den Kunden überzeugen. Sie erfahren viel über das Erscheinungsbild eines Salons.

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Änderungen vorbehalten!
Die schriftliche Prüfung findet an einem Samstag ggfs. in Würzburg statt.
Die praktischen Prüfungen finden in Aschaffenburg statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte frühzeitig anmelden!

Für die Praxis sowie für die Prüfung können wir leider keine Modelle zur Verfügung stellen!

WICHTIG: Anmeldeformulare im Original unterschrieben und mit Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses bei uns einreichen! Erst nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie eine Zulassungs- und Kursplatzbestätigung. Ca. acht Wochen vor Lehrgangsbeginn bekommen Sie die Einladung mit allen weiteren Informationen. Die Rechnung erhalten Sie am ersten Kurstag.

Arbeitsmaterial

Schreibzeug und im Teil II einen "separaten" Taschenrechner mitbringen. Handys sind im Unterricht nicht erlaubt!

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen. Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Antonia Röder

Abschluss

Friseur-Meister/in

Achtung: Erst nach erfolgreicher Ablegung aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt den Meistertitel zu führen!

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung (Meister-BAfög) möglich. Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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