Feinwerkmechaniker-Meister Teil I + II, Vollzeit

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Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 8.378,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Lern- und Arbeitsmittel: ca. 270,00 EUR
Software: ca. 200,00 EUR
Praktische Prüfung: ca. 1300,00 EUR

Unterricht

07.01.2025 - 05.07.2025

Montag - Freitag 08:00 - 15:45 Uhr + 2 Samstage/ Monat

Vollzeit

Lehrgangsdauer 830 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Hasenhägweg 67

63741 Aschaffenburg

2. OG - CAD-/ Theorieraum

Kontakt

Anja Placzek

Tel. +49 6021 4904-5156

a.placzek--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 3518014-0

Inhalte:

Teil I - Fachpraktischer Teil

  • Maschinenlehrgang Drehen/Fräsen
  • Prozesskette in der Anwendung (CAD/CNC/CAM)
  • Werkstattübungen in neuen Technologien
  • Verbindungstechniken, Vorbereitung Meisterstück


Teil II - Fachtheoretischer Teil

  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Kundenmanagement
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation
  • Steuerungstechnik (Pneumatik und Hydraulik)
  • Arbeitssicherheit
  • Betriebsplanung und Betriebseinrichtung
  • Verfahrenstechnik, Werkstoffkunde
  • Angewandte Betriebsorganisation
  • Angewandte Kostenrechnung mit Branchensoftware
  • VOB  Gewährleistung nach BGB
  • CAD und CNC - Technik
  • Steuerung und Fertigungskontrolle
  • Kalkulation/neue Anwendungsbereiche
  • Qualitätsmanagement und Abnahme

Technologien:

  • Bearbeitungszentrum von DMG
  • Kalkulationssoftware
  • Zeichensoftware AutoCAD¿Mechanical
  • Konstruktionssoftware Inventor
  • Programmiersoftware Haidenhain, Siemens Dialog 840


Ihr Nutzen:

Sie...

  • lernen als Handwerksmeister, einen Betrieb selbständig und mit Erfolg zu führen.
  • haben als Handwerksmeister einen Vorsprung an Wissen und Können, weil Sie auf neutrale, nicht produktbezogene Informationen aufbauen können.
  • genießen als Meister bei den Mitarbeitern im Betrieb in hohes Ansehen und verfügen deshalb über eine höhere Autorität
  • können als Handwerksmeister nach dem jeweiligen Landesgesetz studieren.

Ziel:

Mit dem Meister bauen Sie sich das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft als Selbständiger oder als Führungskraft. In einer zunehmenden Konkurrenzsituation erwerben Sie Qualifikationen, mit denen Sie sich von anderen abheben. Sie erweitern Ihr Wissensspektrum, um in Ihrem Gewerk bestens aufgestellt und wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Kunden schätzen Sie daher als wertvollen, verlässlichen Partner und Ratgeber.

 

Ziel

Eine praxisnahe, technische und betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines metallverarbeitenden Betriebes befähigt. Neben klassischen Führungsaufgaben ergeben sich viele weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. Beispielsweise in größeren Betrieben als Abteilungsleiter/in, Arbeitsvorbereiter/in oder Konstrukteur/in.

Ihr Nutzen:

Sie erlangen hohe persönliche Anerkennung
Sie legen den Grundstein für Ihre Entwicklung zu einer Führungspersönlichkeit
Sie setzen die CAD- und CNC-Technik optimal im Betrieb ein
Sie erwerben wertvolle Qualifikationen für die Auftragsabwicklung
Sie können Prozesse optimieren
Sie bewältigen die Kostenrechnung fachkompetent und kalkulieren Angebote, die den Kunden überzeugen
Sie entscheiden richtig im Sinne der Gesetze und Verordnungen

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Bitte beachten: Zusätzlich Samstagsunterricht möglich!
Bei Terminen und Gebühren: Änderungen vorbehalten!

WICHTIG: Anmeldeformulare im Original unterschrieben und mit Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses bei uns einreichen! Erst nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie eine Zulassungs- und Kursplatzbestätigung. Ca. acht Wochen vor Lehrgangsbeginn bekommen Sie die Einladung mit allen weiteren Informationen. Die Rechnung erhalten Sie am ersten Kurstag. Ratenzahlungen können dann noch vereinbart werden.

Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Bitte frühzeitig anmelden!

Arbeitsmaterial

Lernmittel werden vom Teilnehmer selbst besorgt, gemäß beigefügter Lehrmittelliste. Bitte an den "separaten" Taschenrechner denken! Handys sind im Unterricht nicht erlaubt!

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen. Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Thomas Hasenstab

Abschluss

Feinwerkmechaniker-Meister/in

Achtung: Erst nach erfolgreicher Ablegung aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt den Meistertitel zu führen!

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) möglich. Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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