
Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK)
Mit dem Abschluss zum "Professionellen EDV-Anwender (HWK)" verfügen Sie über gute Kenntnisse in digitalen Kommunikationsstrukturen für kollaborative Arbeit (Office 365), können betriebswirtschaftliche Daten auswerten, Internetauftritte mit den Methoden des Projektmanagements planen und konzipieren sowie Datenbanken managen.
Die Weiterbildung zum/zur Professionellen EDV-Anwender/in (HWK) befasst sich mit folgenden Themengebieten:
- Erweiterte Informations- und Kommunikationstechnologien
- Erweitertes Dokumentenmanagement und Präsentation
- Erweiterte Tabellenkalkulation
- Erweiterte Datenbanken
Hinweis
Mit dem erfolgreichen Abschluss Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) schaffen Sie sich die Möglichkeit, eine Befreiung vom Teil I der Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in Betriebsinformatik zu beantragen.
Mit der Qualifikation zum Bachelor Professional in Betriebsinformatik erhalten Sie wiederum die Zulassung zur Weiterbildung zum/zur Wirtschaftsinformatiker/in (HWK), dem höchsten IT-Abschluss der Handwerkskammern.
Wir beraten Sie gerne!
Termine und weitere Infos auf Anfrage
Ihre Ansprechpartnerin
Inhalte/Module
Kommunikationsstrukturen unter Beachtung des Datenschutzes und der Datensicherheit analysieren, bewerten und präsentieren
IT-Projekte insbesondere Internetauftritte konzipieren und planen sowie überwachen und steuern
Betriebswirtschaftliche Daten auswerten und analysieren
Datenbanken im Unternehmen aufbauen und managen
Förderung/BAföG
Aufstiegs-BAföG
Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG) hat sich mit der 4. Novelle nochmals deutlich verbessert. Teilnehmer von Meisterkursen und Aufstiegsfortbildungen (z.B. Bachelor Professional in Betriebsinformatik) können es beantragen.
Meisterbonus
Seit September 2013 besteht die Möglichkeit, den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung zu beantragen. Er soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver.
Weiterbildungsstipendium
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung junge Fachkräfte bei der beruflichen Qualifizierung. Absolventen, die ihre Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben sowie jünger als 25 Jahre sind, können sich bewerben.