Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, die ab 13. Dezember 2024 EU-weit zu beachten ist, wird das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte angepasst. Davon sind auch Handwerksunternehmen betroffen, die Verbraucherprodukte herstellen bzw. auf dem Markt bereitstellen.
Auf Handwerksbetriebe einzelner Gewerke kommen damit unter anderem folgende neue Pflichten zu:
- Interne Risikoanalyse
- Technische Dokumentation
- Produktkennzeichnung (Angaben zur Identifizierung des Produkts, wie Name und Anschrift sowie die elektronische Adresse des Herstellers, Typen-, Chargen- oder Seriennummer, sich ggf. aus der Risikoanalyse ergebene Warnhinweise, usw.)
Weitere Anforderungen ergeben sich für Betriebe, die Onlinehandel betreiben.
Vorsicht: Werden die neuen Informationspflichten nicht umgesetzt, besteht das Risiko von Abmahnungen durch Abmahnvereine oder Mitbewerber.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sowie in einem Merkblatt von Bayern Innovativ.