Gold- und Silberschmied misst Ring aus - Nahaufnahme
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Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, die ab 13. Dezember 2024 EU-weit zu beachten ist, wird das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte angepasst. Davon sind auch Handwerksunternehmen betroffen, die Verbraucherprodukte herstellen bzw. auf dem Markt bereitstellen. 

Auf Handwerksbetriebe einzelner Gewerke kommen damit unter anderem folgende neue Pflichten zu:

  • Interne Risikoanalyse
  • Technische Dokumentation
  • Produktkennzeichnung (Angaben zur Identifizierung des Produkts, wie Name und Anschrift sowie die elektronische Adresse des Herstellers, Typen-, Chargen- oder Seriennummer, sich ggf. aus der Risikoanalyse ergebene Warnhinweise, usw.)


Weitere Anforderungen ergeben sich für Betriebe, die Onlinehandel betreiben.

Vorsicht: Werden die neuen Informationspflichten nicht umgesetzt, besteht das Risiko von Abmahnungen durch Abmahnvereine oder Mitbewerber. 

 

Webinar

Die EU-Produktsicherheitsverordnung - Rechtliche Grundlagen, Umsetzungs-Check und Risikoanalyse

 16.12.2024
9:00 Uhr bis 10:30 Uhr

 Mehr Informationen und Anmeldung über die Handwerkskammer für Mittelfranken



Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der  Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sowie in einem  Merkblatt von Bayern Innovativ.

Englert_Michael

Dipl.-Ing. (FH) Michael Englert

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908 1264

Fax 0931 30908 1764

m.englert--at--hwk-ufr.de