Ausbildereignung
Hannes Harnack, fotografiemh.de

Ausbildereignungsprüfung (AdA)

Kursgebühren

Ohne Förderung: 1.200,00 €
Mit Förderung: Nur 341,25 €

Förderung

Dieser Kurs ist förderfähig über  Aufstiegs-BAföG

Kursdauer

115 Unterrichtseinheiten (UE)

1 UE = 45 Minuten

Lernform

Kompakt in Vollzeit,
berufsbegleitend in Teilzeit oder online

Unterrichtszeiten

Vollzeit:
Mo. - Fr. 08:00 - 16:30 Uhr
Kursort: Schweinfurt

Teilzeit:
Mo. + Mi. + Fr.  18:00 - 21:15 Uhr
Kursort: Schweinfurt

Mo. + Mi. 18:00 - 21:15 Uhr
Kursort: Bad Neustadt/Saale

Online:
1x p. Woche i.d.Regel am Dienstagabend 19:00 - 22:00 Uhr von zu Hause aus, ergänzt durch betreute Selbstlernphasen mit Fachskripten und evtl. ergänzt durch einzelne multimediale Lerneinheiten.Der Präsenzunterricht findet in einzelnen Blöcken in der Akademie für Unternehmensführung in Würzburg statt.

Abschluss

Teil IV der Meisterschule im Handwerk (Ausbildereignung, "AdA-Schein")



 Anmeldung

Voll- und Teilzeit

 

Teilzeit | Bad Neustadt

Auf Anfrage
 

Neu: Online

 


 Förderung

Auf den ersten Blick erscheinen die Gebühren für die Ausbildereignung (AdA) recht hoch. Wenn Sie jedoch das neue Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen können, reduziert sich der eigene Kostenanteil erheblich.



Meisterschule Teil IV

Kursgebühr980,00 €
Prüfungsgebühr165,00 €
Gesamtkosten (zzgl. Lernmittel)1.145,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 %- 572,50 €
Restbetrag/Darlehen572,50 €
abzüglich 50 % BAföG-Darlehenserlass
bei bestandener Prüfung
- 286,25 €
Eigenanteil286,25 €
Lernmittel (nicht förderfähig)+ 55,00 €
Ihre Investition341,25 €

Hinweis

Um Lehrlinge in Ihrem Unternehmen ausbilden zu können, benötigen Sie die Ausbildereignungsprüfung (AdA). Diese entspricht dem Teil IV des Allgemein-theoretischen Meistervorbereitungslehrgangs. Die Ausbildereignungsprüfung (Berufs- und Arbeitspädagogische Kenntnisse) kann separat in der Online-Anmeldung zu o.g. Kurs gebucht werden. Der Lehrgang ist unabhängig von weiteren Teilnahmen an Meisterkursen.

Teil IV – Berufs und Arbeitspädagogik

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Zur Teilnahme am Vollzeit-, Online-, oder Teilzeit-Lehrgang Meisterschule  Teil IV (Ausbildereignung) benötigen Sie eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten. Industrieberufe werden anerkannt.

Oder sie benötigen eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis. In Ausnahmefällen kann Sie die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise befreien.

Die sichersten Wertpapiere gibt es immer noch im Handwerk
Handwerkskammer für Unterfranken, Gestaltung Barbara Dingfelder

Sie erwerben den vierten Teil der Meisterschule im Handwerk und damit die Ausbildereignung ("AdA-Schein")

Sie können die Ausbildereignung kompakt oder berufsbegleitend absolvieren

Sie verfügen über das optimale Know-how um Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden

Die Meisterschule eröffnet weitere Fortbildungschancen bis hin zum Studium

 Bei der Lernform online können Sie Lernzeiten, -orte und -tempo selbst bestimmen

Karriereleiter Teil IV
Handwerkskammer für Unterfranken, Gestaltung Barbara Dingfelder



 

Die Meisterschulen der Handwerkskammer für Unterfranken

Welche Meisterschule kann ich an welcher Bildungsstätte absolvieren? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Und was kann ich nach der Meisterschule machen? Antworten auf Fragen wie diese finden Sie auf der Übersichtsseite rund um das Thema Meisterschulen bei der Handwerkskammer für Unterfranken:

 www.hwk-ufr.de/meister



Ihre Ansprechpartnerin

Steinfelder Anne

Anne Steinfelder

Tel. 09721 478-4189

Fax 09721 478-4689

a.steinfelder--at--hwk-ufr.de