Anpassungsqualifizierung
Fachkräfte aus dem Ausland sind angesichts des Fachkräftemangels für viele Betriebe eine immer wichtiger werdende Zielgruppe. Damit eine Fachkraft auch in Deutschland als Fachkraft anerkannt wird, gilt es ein entsprechendes Verfahren zu durchlaufen – die Prüfung der Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Oft wird in diesem Verfahren eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt. Ist dies der Fall, besteht im Anschluss an das Verfahren die Möglichkeit einer Anpassungsqualifizierung (APQ), um so die (volle) Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf zu erlangen.
Mit dem Projekt "KOM-AN im Handwerk (Unterfranken)" unterstützt die Handwerkskammer für Unterfranken Betriebe, die ausländische Fachkräfte durch eine APQ qualifizieren möchten. In Abstimmung mit dem Betrieb wird ein Qualifizierungsplan entwickelt, der es ermöglicht, die noch fehlenden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Auf dieser Seite finden Betriebe sowie potentielle Fachkräfte Informationen und Antragsformulare rund um die Anpassungsqualifizierung:
Unser Unterstützungsangebot im Rahmen der Anpassungsqualifizierung
Sie haben einen Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses erhalten. Mit einer Anpassungsqualifizierung (APQ) können Sie eine volle Berufsanerkennung erreichen.
Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Vorhaben zur Seite:
- Wir beraten Betriebe und ausländische Fachkräfte zur Anpassungsqualifizierung (APQ)
- Wir erstellen Qualifizierungspläne
- Wir recherchieren Kursanbieter für die überbetrieblichen Teile der APQ
- Wir unterstützen bei der Suche nach wohnortnahen Sprachschulen
- Wir begleiten die betriebliche APQ
Eine Chance, Mitarbeitende als Fachkräfte zu qualifizieren
Die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung (APQ) ermöglicht ausländischen Fachkräften mit Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation, die volle Gleichwertigkeit zu erlangen.
- Die Ausgangssituation: Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss können die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss anerkennen lassen. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK) die zuständige Stelle. Sie führt das Verfahren im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) durch und erlässt Bescheide über Gleichwertigkeit oder – bei festgestellten wesentlichen Unterschieden der Ausbildungsinhalte – über teilweise Gleichwertigkeit.
- Liegt eine teilweise Gleichwertigkeit vor, kann die Fachkraft innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in Ihrem Betrieb eine betriebliche und/oder überbetriebliche Anpassungsqualifizierung (APQ) absolvieren und so die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
- Der Qualifizierungsplan hierfür wird in Abstimmung mit Ihrem Betrieb von der Handwerkskammer erstellt.
- Vor Beginn der APQ wird eine Qualifizierungsvereinbarung zwischen Ihrem Betrieb und der zu qualifizierenden Fachkraft geschlossen.
- Nach Abschluss der APQ kann bei der HWK ein Folgeantrag gestellt werden, um die (volle) Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses zu erlangen.
- Sie unterstützen und begleiten die künftige Fachkraft dabei, den Qualifizierungsplan zu absolvieren.
- Tätigkeiten und Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten werden von der künftigen Fachkraft in einem Dokumentationsheft dokumentiert und von Ihnen gegengezeichnet. Nach Abschluss der betrieblichen Qualifizierung bestätigen Sie als qualifizierendes Unternehmen, dass alle Ausbildungsinhalte aus dem Qualifizierungsplan durch Sie vermittelt wurden.
- Die künftige Fachkraft stellt einen Folgeantrag bei der Handwerkskammer und erhält einen Bescheid über (volle) Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
- Ihrem Betrieb steht nun eine qualifizierte und eingearbeitete Fachkraft zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne!
Sowohl Fachkräften als auch Betrieben stehen die Projektmitarbeiterinnen gerne beratend zur Seite:
Das Projekt KOM+AN im Handwerk (Unterfranken) wird im Rahmen des Förderprogramms IQ - Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.