
Praxis Recht: Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten
Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen bestimmte Webseiten ab 29. Juni 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Dies betrifft vor allem Webseiten, die Online-Shops oder andere Plattformen, über die Kunden Dienstleistungen buchen und bezahlen können, anbieten. Nicht betroffen von den neuen gesetzlichen Regelungen sind Kleinstunternehmen.
In Zusammenarbeit mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verschiedene Praxishilfen für Unternehmen erstellt, die Sie hier herunterladen können:
Praxis Recht - Barrierefreie Webseiten Betriebe
Praxis Recht - Barrierefreie Webseiten Handwerksorganisationen